Diese Seite fasst alle für Piloten wichtige Informationen über Tröstau zusammen.


1. Der Flugplatz Tröstau ist zugelassen für:

Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge.

Die Segelflugzeuge werden normalerweise mit der Winde gestartet (1100m Windenschleppstrecke). Wir besitzen zwar eine F-Schlepp Genehmigung, dürfen jedoch kein Schleppflugzeug am Platz stationieren. Daher müssen Schleppflugzeuge von anderen Plätzen geordert werden.

2. PPR:

Piloten, die das erste Mal zu unserem Platz fliegen, müssen vorher eingewiesen sein. Dieses Informationsblatt kann man sich hier als Worddokument (bitte bevorzugt wählen) oder als HTML-Datei anzeigen lassen (Sie müssen es nur noch speichern) und dann nach Absprache zum Flugplatz schicken.

Außerdem bieten wir hier eine inoffizielle Sichtanflugkarte.

3. An-/Abflugverfahren:

Das An- und Abflugverfahren wird im PPR-Einweisungsblatt genauestens beschrieben

Außerdem können Sie hier eine inoffizielle Sichtanflugkarte anschauen.

4. Flugplatzreferenzpunkt:

N 50°01'15"                             

Höhe über NN: 560m (1837 ft).

E 11°55'58"

5. Öffnungszeiten:

Wetterabhängig:

im Normalfall an folgenden Tagen:

Samstag ab 13 Uhr MESZ bis Sunset.

Sonntag ab 09:30 Uhr MESZ bis Sunset.

Auf Anfrage evtl. auch mal Termine unter der Woche.

Bei starkem Südwest-Wind ist es möglich, dass der gesamte Flugbetrieb eingestellt wird. Daher bei solchen Wetterlagen vorher telefonisch unter 092325400 erkundigen.

Achtung! Für platzfremde Piloten gilt PPR!!

6. Frequenz:

Tröstau Info: 123.150 MHz.

7. Start-/Landebahn:

        Belag: Gras

                  Länge: 540m + 580m                Breite: 30m

Offiziell besitzt Tröstau 2 Landebahnen, da in der Mitte des Flugplatzes ein Knick von 10° durch die Bahn verläuft. Landungen finden jedoch nur in der südlichen Landebahnhälfte statt (=13/31).

Bei Landungen Richtung 13 steht nur die Hälfte der Landebahn zur Verfügung (=ca. 500m). Die Landebahnschwelle liegt ca. 50m vor dem senkrecht durch die Bahn verlaufenden Weg.

Bei Landungen Richtung 31 stehen 1000m Landestrecke zur Verfügung. Es sollte nach Möglichkeit nicht direkt an der Schwelle aufgesetzt werden, um genügend Hindernissfreiheit zu Häusern im Endteil sicherzustellen. Es muss jedoch vor der Flugplatzmitte aufgesetzt werden (vor dem ersten kreuzenden Weg). Die nördliche Hälfte darf nicht für Landungen, wohl aber zum Ausrollen genutzt werden.

Für Segler in seltenen Fällen auch Landungen auf die 30. (Nördliche Hälfte)